Pandemiebekämpfung parlamentarischer, grundrechtsschonender und wirksamer machen

Dr. Jens Brandenburg MdB zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Dr. Jens Brandenburg MdB / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze der Bundestagsfraktionen von FDP, SPD und Grünen verabschiedet. Damit wird die Pandemiebekämpfung in Deutschland auf eine neue, bessere Grundlage gestellt. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Brandenburg betont: „Mit unserem Gesetz machen wir die Pandemiebekämpfung parlamentarischer, grundrechtsschonender und wirksamer.“ Dies sei angesichts der dramatischen Corona-Zahlen geboten. „Parlamentarischer, weil die Sonderbefugnisse der Bundesregierung abgeschafft werden und so die Gewaltenteilung wiederhergestellt wird. Grundrechtsschonender, weil mit der Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe wie ein flächendeckender Lockdown für alle nicht mehr angeordnet werden können. Wirksamer, weil wir vulnerable Gruppen besser schützen“, führt Brandenburg aus.

Die Länder bekämen mit dem Gesetz einen effektiven Instrumentenkasten zur Pandemiebekämpfung an die Hand. Im parlamentarischen Verfahren wurden die Maßnahmen erweitert, ohne dass es wieder zu Ausgangssperren, Schließungen von gastronomischen Betrieben und dem Einzelhandel sowie pauschalen Schulschließungen kommen kann. „Das zeigt, warum die Pandemiebekämpfung im Bundestag besser aufgehoben ist. Wir brauchen keine schmerzhafte Placebo-Politik, sondern einen wirksamen Schutz der meist älteren Risikogruppen“, so der Walldorfer Abgeordnete. Den kostenlosen Bürgertest habe man bereits zurückgebracht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden weitere Maßnahmen wie Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz sowie im Nah- und Fernverkehr folgen. Zudem gibt es dann eine Testpflicht für Alten- und Pflegeheime.