FDP-Kreistagsfraktion fordert Frauenhaus für Rhein-Neckar-Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis als einwohnerstärkster Landkreis in Baden-Württemberg ist in vielerlei Hinsicht ein „Vorzeige-Kreis“, wie auch seitens der Freien Demokraten immer wieder betont wird. Nur: ein Frauenhaus kann der Landkreis nicht vorweisen. „Es ist höchste Zeit, eine solche Einrichtung zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt zu schaffen“, meinen die Kreisrätinnen Claudia Felden und Bärbel Seemann und ihre Fraktionskollegen. Frauen, meist mit Kindern, die vor häuslicher Gewalt durch ihren Partner Schutz suchen, finden bislang nur in den Nachbarkreisen professionelle Hilfe.

Unlängst besuchten die Kreistags-Liberalen durch Vermittlung des Hockenheimer FDP-Kreisrates Heinz Jahnke eine solche Einrichtung in Bensheim. Christine Klein, Vorsitzende des dortigen Vereins Frauenhaus Bergstraße e.V., stellte ihre Einrichtung vor und beantwortete zahlreiche Fragen ihrer Besucher aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Das dortige Frauenhaus ist seit mehr als 30 Jahren Zufluchtsort. Es wird aus Mitteln des Landes Hessen und des Landkreises Bergstraße finanziert und von einem gemeinnützigen Verein getragen. Zusätzlich tragen Spenden und Bußgeld-Zuweisungen sowie Vereinsmittel zur Deckung der Kosten bei. Eine Vollzeit- und vier Teilzeitkräfte arbeiten mit einem Team von Ehrenamtlichen. Im Frauenhaus Bergstraße gibt es elf Zimmer in vier Wohneinheiten, die jeweils mit Küche und Bad ausgestattet sind. In der Regel wohnen dort elf Frauen mit ihren Kindern. Die Verweildauer ist unterschiedlich lang. Das Frauenhaus ist keine Heimeinrichtung. Jede Frau versorgt sich und ihre Kinder selbst. Alle gestalten gemeinsam mit den sozialpädagogischen Fachkräften das Zusammenleben im Haus. Jede Hilfesuchende erhält Beratung und Unterstützung bei allen anstehenden Fragen und hat die Möglichkeit, über das Erlebte zu sprechen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Im Jahr 2018 waren 29 Frauen und 28 Kinder in der Obhut des Frauenhauses Bergstraße. Die Plätze reichen aber lange nicht aus, weitere Plätze werden, auch nach der „Istanbul-Konvention“ (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – völkerrechtlicher Vertrag von 2011), gebraucht. Für den Rhein-Neckar-Kreis beträgt der rechnerische Bedarf an Unterkünften für gewaltbedrohte Frauen danach 50 Zimmer. Für die FDP-Fraktion hat ein Frauenhaus im Kreisgebiet hohe Priorität. Eine Einrichtung in überschaubarer Größe mit geeigneter Infrastruktur (ÖPNV, Kindergärten, Schulen) wird angestrebt, so die Auffassung der liberalen Kreistagsfraktion. In Ausschüssen wurde das Thema schon mehrfach von den Liberalen angefragt. Die FDP-Kreistagsfraktion geht daher davon aus, dass es nun endlich auf die Tagesordnung gesetzt wird.