Die Beteiligung von Jugendlichen bei Entscheidungen des Gemeinderates, die die Jugend betreffen, ist Vorgabe der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Zur Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe insbesondere in kleineren Gemeinden ohne einen Jugendgemeinderat hat der Kreisjugendring eine Förderung durch die „Aktion Mensch“ erhalten, die Ende 2018 auslaufen wird. Die FDP-Kreistagsfraktion beantragt daher, über den Kreishaushalt diese Förderung fortzusetzen und hierfür 18.000,- € für 2019 einzuplanen. Mit dem Kreisjugendring soll hierüber eine Vereinbarung getroffen werden, die Mittel dementsprechend einzusetzen und dem Kreis-Jugendhilfeausschuss über die getroffenen Maßnahmen und den Stand der Umsetzung zu berichten. Weiters beantragt die FDP-Kreistagsfraktion die Erhöhung der Mittel für die Mitgliedsverbände im Kreisjugendring von z.Zt. 118.000,- € auf 130.000,- € zur Kompensation von Kostensteigerungen.